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Mit der Striker Fired Pistol 9, im Ausland auch bekannt als VP9, bietet Heckler & Koch den Behörden der Strafverfolgung weltweit eine moderne Waffe in kompromissloser Optik und mit solider Technik.
Die SFP9 T4E ist die dazugehörige High-End-Trainingswaffe, um Handgriffe routiniert zu erlernen, den Umgang mit der Waffe zu festigen und sichere Übungen im Force-on-Force-Bereich zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Gefahrensituationen möglichst realistisch zu simulieren, wurde die SFP9 mit exakten Abmessungen, einem deutlich spürbaren Rückstoß und authentischen Features entwickelt. So finden sich an diesem Modell die beidseitige Paddle-Magazinauslösung, der Schlittenfanghebel und die Abzugzüngelsicherung an gewohnter Position. Die Picatinny-Schiene nimmt waffenspezifisches Zubehör auf.
Individuell auf den Schützen angepasst, garantiert die SFP9 T4E einen intuitiven Wechsel von Trainingswaffe auf ihr scharfes Vorbild. Dies ermöglichen optional erhältliche Griffrücken und -seiten in S und L.
Optional erhältliches Quick-Piercing-Magazin. Geeignet für alle T4E-Rundkugeln im Kaliber .43.
Lieferumfang
- Heckler & Koch SFP9 T4E CO2-RAM Pistole Kal. 43 schwarz
- Laufreiniger
- Transportkoffer
- Handbuch
- Kaliber: .43 (Durchmesser: 11,3 mm)
- Munition: Gummi-, Kreide-, Pfeffer-, und Farbmarkierungsmunition im Kal. .43
- System: CO2-Blowback, halbautomatisch
- Betrieb mit 12g CO2-Kapsel
- Magazin: 8 Schuss
- Leistung: max. 7,5 Joule
- Abzug: Single-Action
- Sicherung: Abzugzüngelsicherung
- Visierung: Kimme und Korn
- optional erhältliche Griffrücken und -seiten tauschbar
- beidseitiger Paddle-Magazinauslöser
- Picatinny-Schiene unter dem Lauf
- Material Schlitten: Metall
- Material Gehäuse: Polymer
- Länge: ca. 19 cm
- Gewicht: ca. 785 g
- Farbe: schwarz
- Marke: Heckler & Koch/T4E
Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.
Bitte beachten sie "Wichtige waffenrechtliche Informationen"
Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"