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- maximale Wirkung dank hochwirksamem PIEXOL-Wirkstoff
- patentiertes Antriebssystem sorgt für extrem hohe Abschussgeschnwindigkeit
- maximale Reichweite und keine Ablenkung durch Seitenwind
- ergonomische Form mit Soft-Touch-Oberfläche für einfaches Handling
- Magazinwechsel mit wenigen Handgriffen in Sekundenschnelle
- Maße: 194 x 37 x 127 mm
- Reichweite bis zu 7 Meter
- Strahlgeschwindigkeit (bei 1,5 m): 80 m/s (290 km/h)
Lieferumfang: JPX6 Abschussgerät inklusive orangener Kartusche
Training
Für Trainingseinsätze sind Trainingspatronen (Wechselaufsätze) erhältlich. Eine unterschiedliche farbliche Kennzeichnung der Wechselaufsätze schließt die Verwechslungsgefahr aus.
Exklusiv für Angehörige von Behörden mit Sicherheitsaufgaben, bieten wir Trainings und Seminare zum Thema "Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln" an.
PFEFFERSPRAY NUR BEI GEFAHR ANWENDEN!
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung):
Gefahr: Extrem entzündbares Aerosol. Verursacht schwere Augenreizungen. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50° C aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Es besteht die Gefahr einer bleibenden Verletzung, wenn nicht mindestens ein Abstand von 1,5 m zu den Augen bzw. zum Gesicht des Angreifers eingehalten wird.
Waffenrechtlicher Status zum "Laser" am Tierabwehrgerät
Bei dem „JetProtector JPX6“, der mit Feststellungsbescheid vom 09.05.2019, Az. SO23-5164.01-Z-428 durch das Bundeskriminalamt waffenrechtlich eingestuft wurde, in der Variante
als Tierabwehrgerät handelt es sich zweifelsfrei um keine Schusswaffe. Deshalb fallen
Laserzielvorrichtungen, die für dieses Tierabwehrgerät bestimmt sind, nicht unter die Verbotsnorm
der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG, Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1.
Für Zivilgeräte (Tierabwehr) gilt:
DE: JPX6 Feststellungsbescheid BKA anhängig
AUT: Frei erwerb- und führbar ab 18 gemäß GZ.: BMI-VA1903/0042-III/3/2017
CH: Frei erwerbbar ab 18 Jahren. Tragen in der Öffentlichkeit nur mit Ausnahmebewilligung. Zulassung: BAP Nr. CH 01-G3-0001.00.
Frei ab 18 Jahren!