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Den mattschwarzen Schlitten zieren die originalen Markings und eine austauschbare Visierung. Direkt erkennbar auch die wechselbare Slide Cover Plate im Originalmaß – abnehmen, modifizieren oder gegen Plates vom Zubehörmarkt tauschen. Innen warten Features wie der vierkantige Schlagbolzen und der verstärkte Stahl-Stoßboden auf echte GLOCK-Fans. Für ein realistisches Schussverhalten setzt sie auf ein optimiertes Verschlussfederpaket aus einer Haupt-, einer Tenderfeder und einem Gummipuffer. Direkt unterhalb lässt die Picatinny-Schiene die Montage von gängigem Zubehör zu.
Gen5-typisch bietet auch die Schreckschuss-GLOCK einen geweiteten Magazinschacht und Front Serrations. Zusammen mit dem umsetzbaren Magazinhalter und dem beidseitigen Schlittenfanghebel garantiert sie eine schnelle Action und einen sauberen Magazinwechsel in beidseitiger Bedienung. Das Magazin selbst ist wie beim Original 17-schüssig und setzt auf einen gut erkennbaren, orangefarbenen Follower. Zusätzlich stahlverstärkt und mit einer Ladestandanzeige ab dem vierten Schuss lässt es keine Wünsche offen.
In den Abmessungen hält sich die GLOCK 17 Gen5 9 mm P.A.K. so exakt an ihr Vorbild, dass sie ein Tragen in allen gängigen Holstern zulässt und auch originales Zubehör an der Aufnahme am Griffrücken akzeptiert.
Lieferumfang
- Glock 17 Gen5 Schreckschuss Pistole 9mm P.A.K. schwarz
- Waffenkoffer
- Abschussbecher
- Reinigungsbürste
- Handbuch
- Kaliber: 9mm P.A.K.
- Munition: Knall-/Platzpatronen, CS- und Pfeffergas, Signalmunition im Kaliber 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 17 Schuss
- Abzug: Single Action
- Sicherung: Abzugssicherung
- Länge: 202 cm
- Gewicht: 726 g
- Material Schlitten: Metallschlitten
- Material Griffstück: Polymer, schlagfest
- Ausführung: schwarz
- Marke: Glock
Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.
Bitte beachten sie "Wichtige waffenrechtliche Informationen"
Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"